Mitwirkungsmöglichkeiten


Oberstes Ziel der Mitwirkungsgremien der Jahnschule ist es, dass Lehrkräfte und Eltern in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirken. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und die Bereitschaft aufeinander zuzugehen.

Mitwirkungsgremien der Jahnschule sind

  • die Klassenpflegschaft
  • die Schulpflegschaft
  • die Schulkonferenz
  • die Kollegiumskonferenz
  • der Lehrerrat

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern einer Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrer:in. Kurz nach den Sommerferien tritt die Klassenpflegschaft zu einer Sitzung zusammen und wählt aus ihrer Mitte eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n. Die Klassenpflegschaft ist das Bindeglied zwischen Elternhaus, Kindern und Schule. Sie berät insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Klasse. Lehrer:innen der Klasse können auf Wunsch der Klassenlehrer:in an den Sitzungen teilnehmen, sofern es der Beratung und Information dient.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Stellvertreter:innen können, die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Wählbar sind sowohl die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft als auch deren Stellvertretungen. Werden Stellvertretungen in das Amt gewählt, werden sie mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Jahnschule. Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und stellt Anträge an die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem Eltern- und Lehrerschaft gemeinsam an der Bildungs- und Erziehungsarbeit zusammenwirken. Sowohl die Schulpflegschaft als auch die Kollegiumskonferenz wählt jeweils drei Vertreter:innen für die Schulkonferenz. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Vorsitz in der Schulkonferenz ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmgleichheit gibt ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem über das Schulprogramm, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, den Schulhaushalt, die Einführung von Lernmitteln und Bestimmung über die Lernmittel, die vom Elternanteil zu beschaffen sind sowie über die beweglichen Ferientage. Zudem vermittelt die Schulkonferenz bei Konflikten und gibt Anregungen an den Schulträger oder die Schulaufsicht wieder.

Mitglieder der Kollegiumskonferenz sind alle Lehrer:innen der Jahnschule sowie das im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Personal. Den Vorsitz führt der/die Schulleiter/in.  Die  Kollegiumskonferenz  berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, trifft Entscheidungen über Angelegenheiten, die unmittelbar die Lehrer:innen sowie und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen und richtet bei Bedarf Teilkonferenzen ein. Sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.

Der Lehrerrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren von der Lehrerkonferenz gewählt. Er berät die Schulleitung in Angelegenheiten der Lehrkräfte sowie der im Landesdienst stehenden Mitarbeiter:innen und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Er übernimmt Personalratsaufgaben.